Aufgrund der durch den Ukrainekrieg verursachten stark gestiegenen Preise auf den Beschaffungsmärkten erfolgt ab dem 01.01.2025 eine Preisanpassung. Die Erhöhung erfolgt dabei ausschließlich im Arbeitspreis. Der Grundpreis bleibt unverändert.
Gegenstand der Bekanntmachung: Die Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe sind ein kommunales Unternehmen, das unabhängig von fremden Anteilseignern am Markt agieren kann. Als Eigenbetrieb der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe werden sie durch eine Betriebsleitung geführt.
Gemäß § 3 Abs. 5 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 9. Juni 1989 (GVBI. I, S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14. Juli 2016 (GVBI. S.121), in Verbindung mit § 8 Abs. 3 der Betriebssatzung für die Stadtwerke Bad Homburg v. d. Höhe vom 29. Oktober 2009 mit Änderungen vom 15. Dezember 2011 wird folgendes veröffentlicht:
Zur Vertretung der Stadtwerke in allen Angelegenheiten der laufenden Betriebsführung ist ermächtigt:
Kaufmännischer Direktor Ralf Schroedter
Technischer Direktor Markus Philipp
ohne Angabe eines Vertretungsverhältnisses; bei rechtlicher oder tatsächlicher Verhinderung des jeweiligen Direktors wird dieser nach § 3 Abs. 3 EigBGes in Angelegenheiten der Stadtwerke allein vertreten durch die ermächtigten Betriebsangehörigen:
kaufmännisch: Herrn Manfred Berg
technisch: Herrn Florian Wilhelm
Die ermächtigten Betriebsangehörigen unterzeichnen "Im Auftrag" (i. A.)
Bad Homburg v. d. Höhe, 01.09.2023
gez.
Alexander W. Hetjes
Oberbürgermeister