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Allgemeine Informationen zur Gasmangellage

  • Die SoS-VO regelt wichtige Fragen bei wenig Gas. Es gibt verschiedene Krisenstufen. Der Notfallplan Gas ist wichtig.

  • 1 Frühwarnstufe: Die Frühwarnstufe wird ausgerufen, wenn es Hinweise auf ein Ereignis gibt. Das Ereignis könnte die Gasversorgung verschlechtern. Es könnte auch die Alarm- oder Notfallstufe auslösen. Alles läuft wie zuvor. Aber es gibt mehr Kommunikation. Alle Marktakteure, die Regierung, die Bundesnetzagentur und die Gasnetzbetreiber sprechen mehr miteinander. Sie arbeiten in einem Krisenteam. Sie beobachten die Lage genau.

    2 Alarmstufe: Die Alarmstufe greift, wenn die Gasversorgung schlechter wird. Es gibt eine Störung oder viel Gas-Nachfrage. Die Akteure der Energiewirtschaft können die Gasversorgung sichern. Gashändler und -lieferanten suchen Ersatzmengen. Netzbetreiber stimmen sich ab. Sie optimieren die Lastflüsse im Gasnetz. Netzbetreiber können Maßnahmen ergreifen. Sie können Verbraucher auffordern, weniger Gas zu nutzen. Das gilt für Industrie oder Großgewerbe. Die Unternehmen der Energiewirtschaft sind wichtig. Sie nutzen Maßnahmen aus dem Energiewirtschaftsgesetz.

    3 Notfallstufe: Es gibt nicht genug Gas. Die Bundesregierung stellt das fest. Die Notfallstufe ist erreicht. Die Bundesnetzagentur wird aktiv. Sie sichert die Gasversorgung. Sie schützt bestimmte Kundengruppen. Die Bundesnetzagentur entscheidet über den Verbrauch. Sie trifft Maßnahmen für große Gaskunden, Gasversorger und Gasnetzbetreiber.

  • Die Energieunternehmen machen ihre Aufgaben. Sie machen das immer. Sie machen das auch im Notfallplan Gas. Erst machen sie Maßnahmen im Netz und im Markt. Diese Maßnahmen sollen die Gefahr oder Störung der Gasversorgung wegmachen. Wenn das nicht klappt, müssen die Netzbetreiber das Gas in ihren Netzen anpassen. Das ist wichtig für die Sicherheit. Alle Gasnetzbetreiber dürfen das machen. Sie müssen das auch machen. Das heißt, die Netzbetreiber können den Gasbezug von Kunden weniger machen oder stoppen.

    Die Netzbetreiber können entscheiden, welche Maßnahmen sie machen. Sie können auch entscheiden, welche Kunden weniger Gas bekommen. Das Energiewirtschaftsgesetz sagt, dass Haushalte, wichtige soziale Dienste wie Krankenhäuser und Fernwärmeanlagen geschützte Kunden sind. Diese Kunden bekommen erst weniger Gas, wenn andere Kunden schon abgeschaltet sind. Diese anderen Kunden sind meistens Industriekunden.

    Die Bundesnetzagentur hat auch Aufgaben im Notfallplan Gas. Sie muss dafür sorgen, dass die Menschen genug Energie haben. Sie soll die Probleme mit wenig Gas für die Menschen klein machen. Die Bundesnetzagentur hat viele Möglichkeiten. Sie kann sagen, dass große Kunden abschalten sollen. Wenn das nicht genug hilft, können auch geschützte Kunden weniger Gas bekommen oder abgeschaltet werden. Die Netzbetreiber machen das technisch. Sie trennen Teile des Netzes. Oder sie machen den Druck im Netz kleiner. Dann schalten sich Geräte selbst ab. Vorher müssen die Netzbetreiber die Kunden informieren.

  • Geschützte Kunden sind alle Kunden, die das Energiewirtschaftsgesetz (Paragraph 53a) schützt.

     

    • Haushaltskunden und andere Kunden im Erdgasnetz. Diese Kunden haben ein festes Verbrauchsmuster. Oder sie liefern Wärme an Haushaltskunden. Sie brauchen Erdgas für die Wärme.
    • Soziale Dienste im Erdgasnetz und im Fernleitungsnetz. Diese Dienste im Sinne des Artikels 2 Nummer 4 der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017.
    • Fernwärmeanlagen liefern Wärme an die Kunden im Sinne der Nummern 1 und 2. Diese Anlagen sind im Erdgasnetz oder im Fernleitungsnetz. Sie können den Brennstoff nicht wechseln. Sie brauchen Erdgas für die Wärme.
  • Netzbetreiber und Bundesnetzagentur müssen überlegen, bevor sie etwas tun. Sie prüfen, ob Maßnahmen gut, richtig und angemessen sind. Es gibt keine genaue Reihenfolge für das Abschalten. Auch nicht für Firmen. Eine solche Liste wäre nicht hilfreich. Die Situation im Netz ist unterschiedlich. Man kann sie vorher nicht genau einschätzen.

    Es ist wichtig, dass die Menschen wenig betroffen sind. Dafür müssen die vielen industriellen Bereiche nach ihrer Bedeutung geordnet werden. Man muss Abhängigkeiten beachten. Zum Beispiel macht die Glasindustrie Ampullen für Medikamente. Zwei Drittel der Produkte aus der Keramikindustrie sind für Technik. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie verletzlich die Bereiche sind und welche Folgen Maßnahmen haben. Netzbetreiber und Bundesnetzagentur aktualisieren die Daten dazu. Mehr Informationen zu den Abschaltkriterien gibt es im BDEW/VKU/GEODE-Leitfaden Krisenvorsorge Gas

  • Die Lage wird schlimmer. Die dritte Stufe vom Notfallplan Gas ist erreicht. Die Bundesnetzagentur kann dann Abschaltungen anordnen. Das ist das letzte Mittel. So wird die Gasversorgung von geschützten Kunden gesichert.

    Zuerst sind Kunden mit viel Gasverbrauch betroffen. Das sind Industrie- und Großgewerbebetriebe. Die Bundesnetzagentur ordnet die Abschaltung an. Das passiert sofort. Die Netzbetreiber werden informiert. Die Anlage vom Kunden ist an das Gasnetz angeschlossen. Der Gasnetzbetreiber schaltet nicht selbst ab. Die Letztverbraucher sollen ihren Verbrauch selbst reduzieren. Der Netzbetreiber kann oft nicht gezielt abschalten.

  • Ein Ein-Mann-Betrieb ist ein geschützter Kunde. Das hängt vom Gewerbe und dem Gasverbrauch ab. Wenn der Betrieb wenig Gas verbraucht, ist er ein geschützter Kunde.

  • Die Bürgerinnen und Bürger bekommen weiter Gas. Es gibt im Moment genug Gas. Es gibt genug Gas für die Zukunft. Die Lage kann sich ändern. Haushaltskunden sind geschützte Kunden. Ungeschützte Kunden bekommen weniger Gas oder kein Gas. Haushaltskunden können Energie sparen. Haushaltskunden können vorsichtig mit Energie umgehen. So gibt es genug Gas.

  • Es gibt genug Gas. Viele Fabriken wollen weniger Gas nutzen. Sie wollen weniger Energie verbrauchen. Die Energie kostet immer mehr Geld.

  • Man muss zwischen zwei Arten von Netzen unterscheiden. Es gibt druckgesteuerte Netze und mengengesteuerte Netze.

    Fernleitungsnetze sind mengengesteuert. Betreiber von Fernleitungsnetzen können Schwankungen ausgleichen. Sie können den Druck ändern. So nutzen sie die Leitung als Speicher.

    Verteilnetze sind oft druckgesteuert. Der Netzbetreiber hält den Druck konstant. Das macht er mit seinen Regelanlagen. Der Druck bleibt gleich, egal wie viel verbraucht wird.

    Ein Problem entsteht, wenn kein Gas geliefert wird. Dann fehlt Gas. Die Kunden verbrauchen weiter Gas. Aber es kommt kein neues Gas. Der Druck im Netz wird weniger.

    Netzbetreiber haben Spielräume. Aber es gibt eine Mindestdruckgrenze. Diese Grenze darf nicht unterschritten werden. Sonst schalten sich Geräte und Anlagen ab. Das passiert bei der Industrie und bei Haushalten.

    Netzbetreiber müssen die Versorgung sichern. Sie ergreifen Maßnahmen. Sie nutzen Speicher oder schalten die Industrie ab. Die Bundesnetzagentur kann auch Maßnahmen anordnen. Ziel ist, Gas zu sparen. So bleibt der Druck im Netz ausreichend.

  • Es ist schwer, Haushalte weniger Gas zu geben. Wenn es nicht genug Gas gibt, muss der Netzbetreiber etwas tun. In der Notfallstufe kann auch die Bundesnetzagentur etwas tun.

    Die Netztechnik entscheidet zuerst. Abschaltungen sind das letzte Mittel. Das passiert, wenn es nicht genug Gas gibt und die Versorgung gefährdet ist. Große Verbraucher wie die Industrie werden zuerst abgeschaltet. Haushalte sind geschützt und bekommen weiter Gas.

    Bei Abschaltungen muss der Netzbetreiber genau überlegen. Er muss prüfen, ob die Maßnahmen geeignet, sachgerecht und verhältnismäßig sind. Es gibt keine genaue Reihenfolge für Abschaltungen. Das gilt auch für Industrieunternehmen.