Der Deutsche Bundestag hat die Gaspreisbremse beschlossen. Sie soll Privathaushalte und Unternehmen helfen. Die Energiekosten sind gestiegen. Die Gaspreisbremse gilt ab Januar 2023. Privathaushalte und kleine und mittlere Unternehmen bekommen die Gaspreisbremse ab März 2023. Die Gaspreisbremse gilt bis Ende Dezember 2023.
Die Gaspreisbremse hat Regeln. Haushalte und kleine Unternehmen zahlen für einen Teil ihres Gasverbrauchs weniger. Sie zahlen für einen großen Teil ihres Gasverbrauchs einen festen Preis. Der Preis ist 12 Cent pro Kilowattstunde. Für den Rest zahlen sie den Preis, den sie mit ihrem Energieversorger vereinbart haben. Der Staat zahlt die Differenz zwischen dem festen Preis und dem vereinbarten Preis.
Es ist gut, wenig Gas zu verbrauchen. Dann ist der Verbrauch kleiner. Der Verbrauch ist dann kleiner als der Anteil mit der Preisbremse. Es ist gut, den Gasverbrauch klein zu halten. Die Gaspreisbremse hilft dabei.
Das Energieversorgungsunternehmen entlastet automatisch. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nichts tun. Sie müssen keinen Antrag stellen. Kleine und mittlere Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen ab 1. März 2023 weniger Geld. Große Verbraucher wie Unternehmen müssen etwas tun. Sie müssen etwas tun, wenn die Entlastung an allen Entnahmestellen zusammen 150.000 Euro ist. Dann müssen sie bis 31. März ihrem Lieferanten Bescheid sagen.
Das Gesetz gilt ab dem Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Spätestens am 1. Januar 2023 gilt das Gesetz. Große Verbraucher und Krankenhäuser bekommen ab dem 1. Januar 2023 weniger Kosten. Kleine und mittlere Verbraucher bekommen ab März 2023 weniger Kosten. Im März 2023 bekommen sie auch weniger Kosten für Januar und Februar 2023.
Die persönliche Entlastung ist abhängig vom erwarteten Verbrauch im Jahr.
Der Gaspreisdeckel basiert auf dem prognostizierten Jahresverbrauch. Dieser wurde im September 2022 ermittelt. Die rechtlichen Vorgaben waren die Grundlage. Der ermittelte Wert kann anders sein als der tatsächliche Gasverbrauch. Das liegt an den Gewichtungsverfahren. Dabei werden Verbrauchswerte und Temperaturen verglichen.
Wenn Sie durch viele Belastungen Probleme mit Geld haben, können Sie Hilfe bekommen. Die Kontaktliste zeigt, wo Sie Hilfe finden.
- Caritasverband für den Bezirk Hochtaunus e.V. Dorotheenstraße 9-11 61348 Bad Homburg v. d. Höhe
- Diakonisches Werk Hochtaunus Heuchelheimer Straße 20 61348 Bad Homburg v. d. Höhe
- Deutscher Kinderschutzbund KV Hochtaunus e.V. Hindenburgring 44 61348 Bad Homburg v. d. Höhe
- Ev. Gedächtniskirche Sozialarbeit Gluckensteinweg 156 61350 Bad Homburg v. d. Höhe
- Allgemeine Lebensberatung St. Marien Dorotheenstraße 61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Wenn Sie bald kein Geld mehr haben oder kein Zuhause, können Sie zur Schuldnerberatung der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe gehen.